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   BFH, 13.02.1976 - VI R 100/74   

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https://dejure.org/1976,786
BFH, 13.02.1976 - VI R 100/74 (https://dejure.org/1976,786)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1976 - VI R 100/74 (https://dejure.org/1976,786)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - VI R 100/74 (https://dejure.org/1976,786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Einkommensteuer-Veranlagung - Unzulässigkeit - Bestandskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1969) § 46; JAV (1970) § 4 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 219
  • NJW 1976, 1368 (Ls.)
  • DB 1976, 1201
  • BStBl II 1976, 425
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.09.1963 - VI 24/62 U

    Unzulässige Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs

    Auszug aus BFH, 13.02.1976 - VI R 100/74
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 20. September 1963 VI 24/62 U, BFHE 77, 716, BStBl III 1963, 583) fest, daß ein unzulässigerweise, aber bestandskräftig durchgeführter Lohnsteuer-Jahresausgleich einer Einkommensteuer-Veranlagung des Steuerpflichtigen für das gleiche Jahr nicht entgegensteht.

    Der Senat hat deshalb bereits im Urteil vom 20. September 1963 VI 24/62 U (BFHE 77, 716, BStBl III 1963, 583) entschieden, daß eine unzulässige Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs der Heranziehung des Steuerpflichtigen im Wege der Veranlagung nicht entgegensteht, auch wenn die Veranlagung den Lohnsteuer-Jahresausgleich gegenstandslos macht.

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 196/82

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Einkommensteuer-Veranlagung

    Ein bestandskräftig durchgeführter Lohnsteuer-Jahresausgleich steht einer Einkommensteuer-Veranlagung des Steuerpflichtigen für dasselbe Jahr auch nach dem Inkrafttreten des § 42 Abs. 5 EStG 1975 sowie der AO 1977 nicht entgegen (Anschluß an das BFH-Urteil vom 13. Februar 1976 VI R 100/74, BFHE 118, 219, BStBl II 1976, 425).

    b) Dieses Ergebnis entspricht der ständigen Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), die noch zur früheren Rechtslage nach der JAV und der AO ergangen ist (vgl. die Urteile vom 20. September 1963 VI 24/62 U, BFHE 77, 716, BStBl III 1963, 583, sowie vom 13. Februar 1976 VI R 100/74, BFHE 118, 219, BStBl II 1976, 425).

    Sie ende mit einem erstmaligen Veranlagungsbescheid, der den Bescheid über den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht ändere, sondern ihn gegenstandslos mache (vgl. BFHE 118, 219, BStBl II 1976, 425).

    c) Auch der erkennende Senat ist der Auffassung, daß sich nach Inkrafttreten des § 42 Abs. 5 EStG und der AO 1977 die in den Urteilen in BFHE 77, 716, BStBl III 1963, 583, sowie in BFHE 118, 219, BStBl II 1976, 425 dargestellte Rechtslage hinsichtlich des Streitpunkts jedenfalls im Ergebnis nicht geändert hat.

  • BFH, 21.10.1985 - GrS 2/84

    Bestandskräftiger Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid hindert nicht

    Für die Rechtslage vor Geltung des § 42 Abs. 5 EStG wurde allgemein die Ansicht vertreten, der sich in der Form der bloßen Erstattung erschöpfende Bescheid über den Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs stehe einer späteren Einkommensteuerveranlagung nicht entgegen (BFH-Urteile vom 20. September 1963 VI 24/62 U, BFHE 77, 716, BStBl III 1963, 583, und vom 13. Februar 1976 VI R 100/74, BFHE 118, 219, BStBl II 1976, 425, mit weiteren Hinweisen auf das Schrifttum).
  • BFH, 21.10.1985 - GrS 3/84

    Erteilung eines Steuerbescheides hinsichtlich jeden Antrags auf

    Für die Rechtslage vor Geltung des § 42 Abs. 5 EStG wurde allgemein die Ansicht vertreten, der sich in der Form der bloßen Erstattung erschöpfende Bescheid über den Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs stehe einer späteren Einkommensteuerveranlagung nicht entgegen (BFH-Urteile vom 20. September 1963 VI 24/62 U, BFHE 77, 716, BStBl III 1963, 583, und vom 13. Februar 1976 VI R 100/74, BFHE 118, 219, BStBl II 1976, 425 mit weiteren Hinweisen auf das Schrifttum).
  • BFH, 10.09.1982 - VI R 110/79

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Steuervergünstigung - Antragsfrist

    Zum anderen hat der Senat in seinem diese Rechtsfrage zwar verneinenden, indessen ebenfalls zur früheren Rechtslage ergangenen Urteil vom 13. Februar 1976 VI R 100/74 (BFHE 118, 219, BStBl II 1976, 425) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß damit keine Entscheidung über die Veranlagungszeiträume der Jahre 1975 und später getroffen worden ist.
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